1. INHALT DES ONLINEANGEBOTES
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2. VERWEISE UND LINKS
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3. URHEBER- UND KENNZEICHENRECHT
Lenju.de ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, sowie selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für die veröffentlichten selbst erstellten Inhalte dieser Website, verbleiben allein bei Lenju.de. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Markenzeichen markenrechtlich geschützt. Die Verwendung und Nutzung sämtlicher Marken, Logos und Kennzeichen ist daher untersagt.
4. RECHTSWIRKSAMKEIT DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
AGB
1. GELTUNGSBEREICH
get-IT-easy e.K. ( im folgenden AN genannt ) erbringt ihre Lieferungen und Leistungen für den jeweiligen Auftraggeber ( im folgenden AG genannt ) ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für die gesamte weitere Geschäftsbedingung mit dem AG. Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des AG finden auch dann keine Anwendung, wenn der AN ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
Die Arbeiten für den AG erfolgen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen. Alle Text-/Design-Entwürfe sowie Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrHG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Text-/Design-Entwürfe sowie Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des AN weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den AN, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten oder üblichen Vergütung zu verlangen. Der AN überträgt dem AG die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, und zwar beschränkt auf die Nutzung des Werkes für die jeweils im Angebot genannte Marke des AG. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte sowie eine Veränderung des vereinbarten Nutzungsraumes oder Nutzungsumfangs bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung in den Besitz des AG über. Der AN hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Agentur zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten oder üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Vorschläge des AG oder seine etwaige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Vom AG beigebrachtes Bild- oder Textmaterial wird von diesem auf Qualität und Reproduktionsfähigkeit geprüft. Eventuell anfallende Copyright-Gebühren trägt der AG. Der AG klärt eventuell anfallende rechtliche Fragen, z.B. ob gewählte Produktnamen, Slogans oder Bildmaterial von Dritten belegt bzw. geschützt sind etc. und steht hierfür ein.
3. VERGÜTUNG
Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis mit dem vereinbarten Stundensatz , sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei vom AG gelieferten Entwürfen und/oder Reinzeichnungen, entfällt die Vergütung des AN für die Nutzung. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist der AN berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Die Anfertigung von Entwürfen (Konzeptionen/Design/Text/Trendrecherchen) und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die der AN für den AG erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4. EIGENTUMSVORBEHALT
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Das gleiche gilt für entsprechende Datenträger. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der AG die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf eigene Gefahr und auf Rechnung des AG, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Der AN ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den AG herauszugeben. Wünscht der AG die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der AN dem AG Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des AN geändert werden.
5. HAFTUNG
Der AN verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Haftungs- und Schadenersatzansprüche für die erbrachten Leistungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des AN. Ein über den Leistungswert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung von Ersatz- und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Von Eratzansprüchen Dritter, die auf unzulässige Inhalte auf Webseiten des AG beruhen, stellt der AG den AN frei. Sofern der AN notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des AN. Der AN haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen und Modellen usw. durch den AG übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom AG freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen und Modelle entfällt jede Haftung des AN. Das gilt auch bei der technischen Weiterbearbeitung von Reinzeichnungen durch vom AG beauftragte Dritte. Für die urheberwettbewerbs-, marken-, geschmacksmuster-, patent-, und warenzeichenrechtliche usw. Zulässigkeit bzw. Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der AN nicht. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim AN geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
6. GESTALTUNGSFREIHEIT
Der Auftragnehmer erstellt die jeweiligen Web-, Text- und Designentwürfe nach Vorgabe des AG und ist daher nicht für den Inhalt verantwortlich. Für den AN besteht keine Prüfungspflicht. Im Rahmen des Auftrags (Kundenbriefing) besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der AG während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der AN behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Der AG versichert, dass er zur Verwendung aller des AN übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der AG den AN von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
7. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Preise gelten nur für den vereinbarten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Alle Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die komplette Vergütung ist, wenn nicht anders vereinbart, bei Ablieferung der Leistung fällig. Werden die bestellten Leistungen in Teilen abgeliefert so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom AN hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Leistungen, 1/3 nach kompletter Fertigstellung. Alle Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Abzug von Skonti bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Ein Zahlungsverzug des AG berechtigt den AN Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit so berechtigt ein Zahlungsverzug zur Leistungsunterbrechung oder Einstellung. Alle Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN.
8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem AN und AG gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des AN. Abweichende Bedingungen des AG haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind durch den AN schriftlich bestätigt. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.